Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre News und Veranstaltungen
Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“

Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“

Prof. Dr. Kay Blaufus, Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der LUH, wurde vom Bundesfinanzministerium in die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ berufen.

 

Ist das deutsche Steuerrecht fit für die Zukunft? Dieser Frage gehen seit einigen Wochen Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik gemeinsam in Expertendialogen nach.

Nach Meinung von Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, wurde in den vergangenen Jahren krisenbedingt den Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den steuerberatenden Berufen sehr viel zugemutet: „Dem Modernisierungsstau müssen wir entgegentreten. Vor diesem Hintergrund, aber auch angesichts struktureller Herausforderungen und globaler Veränderungen, ist unser Format unerlässlich, um wirtschafts- bzw. steuerpolitisch ausgewogene und zugleich vor allem praxisorientierte und zukunftsgerichtete Verbesserungen in unserem Steuersystem vorzunehmen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir zahlreiche namhafte Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft für unser Vorhaben gewinnen konnten.“

Zu ihnen gehört Kay Blaufus, seit 2012 Inhaber der W3-Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Leibniz Universität Hannover. Die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ hat in der vergangenen Woche das erste Mal in Berlin getagt und soll bis zum Sommer 2024 ihre Ergebnisse vorlegen. „Unsere Arbeit wird sich vor allem auf die Chancen der Digitalisierung konzentrieren und soll in der Zukunft für einfacher umsetzbare Regeln sorgen und dadurch die Steuererklärungsbürokratie abbauen“, beschreibt er die Erwartungen aus der Politik.

Konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen versprechen sich die Vertreter des Bundesfinanzministeriums auch aus den Beratungen in der Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“. Für die Attraktivität des Standortes Deutschland spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine gewichtige Rolle. Sie beeinflussen über die Gewinnerwartungen von Unternehmen Investitionsentscheidungen und damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

Ein modernes, wettbewerbsfähiges Steuerrecht kann nur mit wissenschaftsbasierter Politikberatung und den Erkenntnissen aus der Wirtschaft effizient und praxistauglich gestaltet werden.
 

Autorin: Birgitt Baumann-Wohlfahrt